Reisebedingungen PAMINA MUSIKREISEN

Für alle Reisen gelten, sofern in den ergänzenden Bestimmungen (wie unten angeführt) nicht anders bestimmt, die allgemeinen Reisebedingungen herausgegeben von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft – Fachverband der Reisebüros.

Ergänzende Bestimmungen:

  1. Buchungen können schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Telefonische Buchungen werden mit Übersendung der Buchungsbestätigung rechtsverbindlich.
  2. Sofort nach Buchung ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung ist bei Übergabe der Reiseunterlagen zu bezahlen.
  3. Die angeführten musikalischen Aufführungen wurden den Originalprogrammen der Veranstalter entnommen. Für die Einhaltung wird keine Gewähr übernommen und etwaige Besetzungs- oder Programmänderungen sind daher kein Stornogrund. Bei Spielplanänderungen oder Ausfall einer Vorstellung wird maximal der jeweilige, aufgedruckte Kartenwert rückerstattet.
  4. Für alle unsere Reisen gilt, sofern im Detailprogramm nicht anders angegeben, eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor die Reise abzusagen oder eine etwaige Preiserhöhung an Sie weiterzugeben. Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% ausmachen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und erhält alle bereits an uns geleisteten Anzahlungen refundiert. Davon unabhängig behalten wir uns vor, die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben bestimmter Leistungen, wie Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
  5. Werden von Ihnen nach erfolgter Buchung Änderungen hinsichtlich des abgeschlossenen Vertrages gewünscht (Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart), bedarf es einer neuer Vereinbarung mit dem Veranstalter. Ist eine derartige Umbuchung möglich, sind etwaige Umbuchungskosten von Ihnen zu tragen, in jedem Fall jedoch ein Unkostenbeitrag von 50,– pro Person.
  6. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und sind mit einer Stornogebühr verbunden.
    Die Höhe der Stornogebühr hängt vom Datum des Einlangens der Stornierung ab:
    Bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20% des Gesamtpreises.
    Bei Rücktritt ab 59. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 40% des Gesamtpreises.
    Bei Rücktritt ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Gesamtpreises.
    Bei Rücktritt ab 14. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 80% des Gesamtpreises.
    Bei Rücktritt ab 3. Tag vor Reiseantritt 90% des Gesamtpreises.
    Die Eintrittskarten werden dem Kunden in jedem Fall zusätzlich zu den oben genannten Entschädigungskosten in Rechnung gestellt, sollten sie nicht verkauft werden können. Eine Rückvergütung bei Eintrittskarten kann nur in Höhe des durch den Weiterverkauf erzielten Kartenpreises und nach Abzug der dem Veranstalter entstandenen Spesen erfolgen. Die Stornokosten für Flugtickets können, abhängig vom Tarif, bis zu 100% des Ticketpreises betragen und werden ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.
    Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornokosten im Krankheitsfall deckt. Die Versicherungsprämie ist im Reisepreis nicht enthalten.
  7. PAMINA MUSIKREISEN Reisebüro GmbH ist nur Vermittler von Hotels, Restaurants, Transportunternehmen usw. und kann daher keine Haftung für die Vertragserfüllung dieser Betriebe oder für Schäden, Unfälle, Verluste, Verspätungen usw. bei der Beanspruchung der Leistungen dieser Unternehmen übernehmen. Die Haftung der angeführten Unternehmen bleibt jedoch unberührt. Wir sind auch gerne bereit, gegen Ersatz der damit verbundenen Kosten, den Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche behilflich zu sein. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, dem Kunden diese Ansprüche zu eigenen Geltendmachung abzutreten. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
  8. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen, die jedoch nicht berechtigt ist irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger und dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung insoweit nicht zu. Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftl ich erfolgen.
  9. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt ist.
  10. Organisation der Reisen: PAMINA MUSIKREISEN Reisebüro GmbH,
    A-1010 Wien, Wipplingerstraße 34 / Top 130b – 132
    Telefon: +43 /1 /532 15 91;  Fax: +43 /1 / 5321591-16;
    IBAN: AT95 2011 1285 4794 4100; BIC: GIBAATWW
  11. Bei Reisen von anderen Veranstaltern kommen deren jeweils gültige Reisebedingungen zur Anwendung.
  12. Tarifstand für die Preise der Reisen 01.01.2022.
    Kundengeldabsicherung gemäß REISEBÜROSICHERUNGSVERORDNUNG-RSV

Wir, PAMINA Musikreisen Reisebüro GmbH, haben für alle unsere Reisenden für die von uns veranstalteten Reisen nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung – RSV eine Bankgarantie bei der Erste Bank.

Die Abwicklungsstelle der einzelnen Reisenden ist die AWP P&C S.A.
Niederlassung für Österreich
Hietzinger Kai 101-105, A-1130 Wien
Telefon: +43 (1) 525 03 6853
E-mail: vertragsverwaltung@allianz-assistance.com

Die Haftung der Erste Bank beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Teil erfüllt. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen nach Schadenseintritt bei AWP P&C S.A. Niederlassung für Österreich zu melden.

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PAMINA Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis: Nr: 2000/0018

PAMINA übernimmt Kundengelder früher als zwei Wochen vor Reiseantritt als Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises. Der Rest ist bei Erhalt der Reiseunterlagen, welche der Kunde frühestens 20 Tage vor der Abreise bekommt, zu bezahlen. Restzahlungen, welche früher getätigt werden, sind nicht durch die Versicherung abgesichert.

Die Reiseteilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Namen in den Reiseunterlagen beim Reiseablauf (Teilnehmerliste) angeführt werden.